Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr im Abstand von zwei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Dieser Check-up dient der Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen. Hierbei stellt der untersuchende Arzt – in der Regel der Hausarzt – mit für den Patienten wenig belastenden Untersuchungen fest, welche Risikofaktoren erkennbar sind und ob sie bereits zu einer Erkrankung geführt haben. Wie wichtig es ist, diesen Check-up regelmäßig durchführen zu lassen, zeigen Erkenntnisse des Bundesgesundheitsministeriums: Demnach werden bei etwa jedem zweiten Teilnehmer an dieser Früherkennungsuntersuchung eine Erkrankung und/oder Risikofaktoren festgestellt, die bis dahin noch nicht bekannt waren.
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Der Gesundheits-Check-up umfasst folgende Leistungen:
Das Hautkrebs-Screening soll nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheits-untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind hier dokumentiert.
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