Gesundheitsuntersuchung

Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr im Abstand von zwei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Dieser Check-up dient der Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen. Hierbei stellt der untersuchende Arzt – in der Regel der Hausarzt – mit für den Patienten wenig belastenden Untersuchungen fest, welche Risikofaktoren erkennbar sind und ob sie bereits zu einer Erkrankung geführt haben. Wie wichtig es ist, diesen Check-up regelmäßig durchführen zu lassen, zeigen Erkenntnisse des Bundesgesundheitsministeriums: Demnach werden bei etwa jedem zweiten Teilnehmer an dieser Früherkennungsuntersuchung eine Erkrankung und/oder Risikofaktoren festgestellt, die bis dahin noch nicht bekannt waren.

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Der Gesundheits-Check-up umfasst folgende Leistungen:

  • Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden) und insbesondere auch die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht)
  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks
  • Laboruntersuchung
    • aus dem Blut:
      Gesamtcholesterin
      Glukose
    • aus dem Urin:
      Eiweiß
      Glukose
      rote und weiße Blutkörperchen
      Nitrit
  • Beratung über das Untersuchungsergebnis


Das Hautkrebs-Screening soll nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.

Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheits-untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind hier dokumentiert.

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