Krebsvorsorge

Frauen können diese Vorsorge-Untersuchung ab dem Alter von 20 Jahren jährlich in Anspruch nehmen. Untersucht werden dabei die Genitalorgane. Ab dem Alter von 30 Jahren sind auch die Untersuchung der Brust und der Haut Bestandteil der Krebsvorsorge-Untersuchung. Neben der klinischen Untersuchung entnimmt der Arzt grundsätzlich einen Abstrich von der Schleimhautoberfläche, der auf Krebszellen untersucht wird.
Ab dem Alter von 50 Jahren werden darüber hinaus jährlich der Enddarm und der übrige Dickdarm untersucht. Ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres besteht Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf okkultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl.
Frauen ab 50 Jahren haben darüber hinaus bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich alle zwei Jahre Anspruch auf Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust durch das so genannte Mammographie-Screening. Hierbei handelt es sich um ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs.
Männer können die Krebsvorsorge-Untersuchung ab dem Alter von 45 Jahren jedes Jahr durchführen lassen. Untersucht werden die Prostata, die äußeren Genitalorgane und die Haut. Ab dem Alter von 50 Jahren werden außerdem der Enddarm und der übrige Dickdarm untersucht. Ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres besteht Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl. Ab 35 Jahre ist alle 2 Jahre eine Hautkrebsuntersuchung vorgesehen.
Darüber hinaus steht allen Versicherten ab dem Alter von 55 Jahren die Koloskopie (endoskopische Untersuchung des gesamten Dickdarms) als Früherkennungsmaßnahme zur Verfügung. Frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie besteht Anspruch auf eine zweite Koloskopie. Bei dieser Untersuchung können Polypen (frühe Vorstadien eines möglichen Dickdarmkrebses) erkannt und sofort entfernt werden.
Wird die Früherkennung per Koloskopie ab dem Alter von 55 Jahren nicht durchgeführt oder schließt sich keine zweite Koloskopie frühestens zehn Jahre nach der ersten Koloskopie an, besteht Anspruch auf die zweijährliche Durchführung der Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl.

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